Rechtsschutzversicherung - Honorarvereinbarung - Kostenersatz bei Obsiegen im Prozess!
I. Rechtsschutzversicherung
Mag. Armin Zauner, M.B.L.-HSG arbeitet mit allen Rechtsschutzversicherungen zusammen. Diesfalls wird das Honorar direkt mit Ihrer Versicherung nach erfolgter Deckungszusage abgerechnet.
II. Honorarvereinbarung
- Das erste Telefonat oder ein erstes Gespräch in meiner Kanzlei ist bei einer Dauer bis zu maximal 10 Minuten gratis. Bei dieser Erstauskunft besprechen wir Ihre Frage, die voraussichtlich zu setzenden Schritte und die zu erwartenden Kosten.
- Je nach konkretem Fall wird im Rahmen der Erstauskunft gemeinsam mit dem Mandanten eine Honorarvereinbarung geschlossen.
- In der Regel wird ein Stundensatz vorgeschlagen.
- Wird kein Stundensatz vereinbart, orientiert sich die Verrechnung am Rechtsanwaltstarifgesetz und den Autonomen Honorarkriterien.
- Es gelten die Auftragsbedingungen fü Rechtsanwälte (abrufbar unter http://www.rakwien.at/?seite=formulare).
III. Kostenersatz bei Obsiegen im Prozess!
Für den Fall der Prozessführung erhält die obsiegende Partei Prozesskosten (Gerichtskosten, Kosten der Parteienvertreter nach anwendbarem Tarif) im Verhältnis des Obsiegens vom unterliegenden Gegner ersetzt!
Für nähere Informationen rufen Sie mich an oder mailen Sie mir:
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Tel.: +43 (0) 1/526 17 83
Fax: +43 (0) 1/526 17 89