Aufgrund des Abgabenänderungsgestzes 2014 wurde das Mindeststammkapital wieder auf EUR 35.000 angehoben. Aufgrund des nunmehr normierten Gründungsprivilegs ist allerdings die Gründung einer GmbH grundsätzlich weiterhin mit einer einzuzahlenden Stammeinlage von EUR 5.000,- möglich.
Zu beachten ist, dass diese Gründungsprivilegierung spätestens zehn Jahre nach der Eintragung der Gesellschaft im Firmenbuch endet - spätestens dann ist also die Stammeinlage auf EUR 17.500,- aufzustocken.